AGB

1. Anmeldung 

Für alle Ausfahrten und Skikurse können Sie sich nur mit unseren Anmeldeformularen bargeldlos anmelden. Im Rahmen der Teilnahmekapazität können an den Ausfahrten auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. Mitglieder werden vorrangig, unabhängig vom Anmeldezeitpunkt berücksichtigt.

2. Zahlungsbedingungen 

Eine Zahlung kann nur bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Ski-Club Hegnach e.V. bei der Volksbank Rems e.G., BLZ 602 901 10, Kto.-Nr. 670 059 005 erfolgen. Die Zahlung muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein. Später eingehende Zahlungen können nicht berücksichtigt werden und können zum Ausschluss von der Reise führen. Wir behalten uns vor, diesen Fall als Rücktritt (siehe Abs. 3) zu werten.

3. Rücktritt

Rücktritte müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung bei uns eingeht. 
Unverschuldete Absagen oder Nichterscheinen bei Reiseantritt gelten als Rücktritt. Rücktritte von Ausfahrten mit Übernachtung sind nur bis zum genannten Meldeschluss möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € erhoben. Rücktritte nach diesem Zeitpunkt werden nach der Vereinsordnung zur Durchführung von Ausfahrten und Skikursen verrechnet. Einzelheiten können bei den jeweilig Verantwortlichen der Ausfahrt eingesehen bzw. erfragt werden. Außer der o.a. Bearbeitungsgebühr werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Organisation, Fahrt, Unterbringung und Verpflegung in der Höhe einbehalten, wie sie von den einzelnen Leistungsträgern berechnet werden. Die Kosten können abgewendet werden, wenn bis spätestens 7 Tage vor der Fahrt eine Ersatzperson von der zurücktretenden Person genannt wird. Sollte wegen schlechter Schneelage eine Ausfahrt ausfallen, so werden die Kosten anteilmäßig erstattet.

4. Haftung

Treten während der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt) ein, für die der Ski-Club Hegnach nicht verantwortlich ist, können hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Mehrkosten, die durch nicht von uns zu verantwortende
Umstände entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei Beförderung mit Omnibussen haftet das jeweilige Busunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

5. Pass,- Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen

Für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Bestimmungen hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Sollte durch Verschulden eines Teilnehmers an der Grenze ein Rücktransport notwendig werden, so gehen die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

6. Versicherung 

Bei Schäden an Sachen und Personen haftet der Verein nur im Umfang der Sportversicherung des WLSB für die Mitglieder des Ski-Club Hegnach e.V. Wir behalten uns vor, Ausfahrten bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Schneemangel abzusagen. Teilnahme- und Zahlungsbedingungen